Hier findest du alle Informationen darüber, wann eine Förderung durch die Rudi Sprügel Stiftung in der Region Hohenlohe-Franken möglich ist und welche Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen.

Stiftungszweck

Die Rudi Sprügel Stiftung hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen in der Region Hohenlohe-Franken den Zugang zu Bewegung, Sport und Spiel zu ermöglichen – mit einem besonderen Schwerpunkt im Fußball. Gefördert werden Projekte im Sport sowie in der Jugendhilfe, die Kinder für Bewegung begeistern und gleichzeitig Werte wie Teamgeist, Fairness und gegenseitigen Respekt vermitteln.
Dazu zählen unter anderem sportliche Trainingsangebote, bewegungsorientierte Projekte der Jugend(sozial-)arbeit sowie sportbezogene Veranstaltungen. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung die Aus- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Auch die Zusammenarbeit mit Schulen sowie Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit.

 

FÖRDERPHILOSOPHIE

Die Rudi Sprügel Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Sport, Jugendarbeit und Vereinswesen in der Region Hohenlohe-Franken und nimmt hierzu Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien sollen verdeutlichen, welche Themen, Ziele und Projekte die gemeinnützige Rudi Sprügel Stiftung konkret und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen fördert.

Förderrichtlinien

Die Rudi Sprügel Stiftung verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen in der Region Hohenlohe-Franken den Zugang zu Bewegung, Sport und Spiel zu ermöglichen – mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Fußball. Die Stiftung unterstützt Projekte im Sport und in der Jugendhilfe, die Kinder und Jugendliche für Bewegung begeistern, Freude an sportlicher Aktivität wecken und zugleich Werte wie Teamgeist, Fairness sowie gegenseitigen Respekt vermitteln.

Hierzu zählen insbesondere:
• die Förderung sportlicher Übungen und Trainingsangebote
• bewegungsorientierte Angebote der Jugend(sozial-)arbeit
• die Förderung von Sportlerinnen und Sportlern
• die Durchführung sportbezogener Veranstaltungen
• die Aus- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern
• Kooperationen mit Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit

Förderbereiche
Die Stiftung unterstützt Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Fußballbezogene Kinder- und Jugendprojekte, z. B. Nachwuchsarbeit, Ferien- und Fußballcamps, Schul-AGs sowie inklusive oder integrative Fußballangebote.
  • Bewegungs- und Sportangebote der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit, z. B. Bewegungsangebote oder sozialpädagogisch begleitete Sportprogramme.
  • Talent- und Athletenförderung, z. B. Unterstützung von Trainingsangeboten oder Entwicklungsprogrammen mit klarem Jugendbezug.
  • Sportorientierte Veranstaltungen, z. B. Turniere, Aktionstage, Workshops oder Projekte mit Vorbild- und Wertecharakter.
  • Qualifizierung von Trainings- und Übungsleitenden, z. B. Aus- und Fortbildungen oder strukturierte Schulungsprogramme.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind, insbesondere:

  • gemeinnützige Sportvereine und -verbände
  • Träger der Kinder-, Jugend- und Jugendsozialarbeit
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • kommunale oder kirchliche Einrichtungen mit gemeinnützigem Auftrag

Darüber hinaus können auch Einzelpersonen Anträge stellen, sofern es sich um Sportlerinnen oder Sportler bzw. Athletinnen oder Athleten handelt und das beantragte Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht. Anträge von Privatpersonen ohne sportlichen oder gemeinnützigen Bezug können nicht berücksichtigt werden.
Regionale Ausrichtung
Förderfähig sind Projekte mit klarem Bezug zur Region Hohenlohe-Franken. Die Stiftung kann auch Vorhaben außerhalb der Region berücksichtigen, sofern diese dem Stiftungszweck in besonderer Weise entsprechen und die Förderung im Rahmen der verfügbaren Stiftungsmittel möglich ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel zeitlich befristete Projekte mit eindeutiger Zielsetzung, realistischer Planung und erkennbarem Nutzen für Kinder und Jugendliche. Förderfähig sind z. B.:

  • projektbezogene Sach- und Durchführungskosten
  • Honorare oder Aufwandsentschädigungen im direkten Projektzusammenhang
  • Materialien und Ausstattung, soweit sie wesentlich für das Projekt sind
  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Fortbildungen)
  • Veranstaltungen mit sport- und werteorientiertem Jugendbezug.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • laufende Betriebskosten ohne Projektbezug (z. B. allgemeine Miete, Regelpersonal),
  • reine Vereins-/Trägergrundfinanzierung,
  • kommerziell oder primär wirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben,
  • Projekte, die bereits abgeschlossen sind oder vor Antragstellung begonnen wurden,
  • Maßnahmen ohne klaren Kinder-, Jugend- oder Bildungsbezug,
  • Einzelhilfen für Privatpersonen sowie Spendenaufrufe für Einzelfälle, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen.
Art und Umfang der Förderung
Die Stiftung gewährt Zuschüsse und/oder Sachförderungen.

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Projektumfang und den verfügbaren Stiftungsmitteln.
  • Ein angemessener Eigen- oder Drittmittelanteil ist erwünscht, sofern dies für das Vorhaben sinnvoll und zumutbar ist.
Antragstellung
Anträge können fortlaufend über das Kontaktformular auf unserer Website eingereicht werden. Ein Antrag sollte enthalten:

  • Projektbeschreibung (Ziel, Zielgruppe, Inhalte, Ablauf, Zeitplan)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Eigen-/Drittmittel)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Kurzprofil der Organisation und Ansprechpartner
  • Optional: Kooperationspartner/Unterstützer/Referenzen
Entscheidungsverfahren
Über Förderanträge entscheidet der Stiftungsvorstand auf Grundlage des Stiftungszwecks und der Verfügbarkeit von Mitteln.
Bewertungskriterien sind u. a.:
  • Passung zu Zweck und Förderbereichen der Stiftung
  • Wirkung und Nutzen für Kinder und Jugendliche
  • Qualität, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit des Konzepts
  • Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Finanzplans
  • Beitrag zu Werten wie Teamgeist, Fairness und Respekt

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Verwendung der Mittel/Nachweise
Geförderte Mittel sind zweckgebunden und innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit zu verwenden. Der Förderempfänger verpflichtet sich zu:

  • sparsamer und sachgerechter Mittelverwendung
  • fristgerechtem Verwendungsnachweis inklusive Belegen
  • einem kurzen Projektbericht zu Verlauf und Ergebnissen
  • Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit, wenn der Stiftungsname oder das Logo genutzt wird

Soweit der Förderempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind Umsatzsteueranteile nicht förderfähig.
Änderungen und Rückforderung
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z. B. Zielsetzung, Zeit- oder Kostenplan) sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.
Die Stiftung kann Förderzusagen anpassen oder widerrufen und Mittel ganz oder teilweise zurückfordern, wenn
  • Förderauflagen nicht eingehalten werden
  • zentrale Voraussetzungen entfallen oder sich wesentlich ändern
  • Mittel nicht entsprechend dem bewilligten Zweck verwendet werden

Im Fall einer Rückforderung ist der Betrag umgehend zu erstatten.
Verantwortung und Haftung
Der Förderempfänger trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine Haftung der Stiftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Projekt ist ausgeschlossen; der Förderempfänger stellt die Stiftung von Ansprüchen Dritter frei.
Datenschutz
Angaben aus dem Förderantrag werden ausschließlich zur Bearbeitung und Verwaltung des Förderverfahrens verarbeitet. Hier gibt es alle Informationen zum Datenschutz.

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