Hier informiert die Rudi Sprügel Stiftung über neue Initiativen und besondere Projekte in der Region Hohenlohe-Franken. Im Fokus stehen aktuell ein Fördertopf zur Unterstützung von Projekten in der Frühförderung von Kindern sowie der Ehrenamtspreis 2026, mit dem besonderes Engagement im Kinder- und Jugendbereich gewürdigt wird. Beide Initiativen verfolgen das Ziel, Bewegung, Sport und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region nachhaltig zu stärken. Vereine und Engagierte erhalten so die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen und wertvolle Impulse für die nächste Generation zu setzen.

FÖRDERTOPF FÜR FRÜHFÖRDERUNG


Bewegung, Spiel und Sport sind wichtige Bausteine für eine gesunde Entwicklung – besonders in den ersten Lebensjahren. Mit unserem Fördertopf für Frühförderung möchten wir deshalb gezielt Projekte unterstützen, die Kindern unter 7 Jahren den Zugang zu Bewegung und sportlichen Aktivitäten ermöglichen.

Sie engagieren sich mit Ihrem Verein oder Projekt für Kinder im Hohenlohe-Franken Raum? Dann bewerben Sie sich jetzt für unsere Förderung! Die Stiftung unterstützt ausgewählte Projekte mit bis zu 1.500 € und möchte damit helfen, frühzeitig Freude an Bewegung, Gemeinschaft und Aktivität zu fördern. Nutzen Sie die Chance, Ihre Idee Wirklichkeit werden zu lassen, und reichen Sie Ihre Bewerbung ganz einfach über das nachfolgende Formular ein.

Gemeinsam schaffen wir mehr Bewegungsmöglichkeiten für die Kleinsten unserer Region!

 
Hier alle Infos/Richtlinien zum Fördertopf für Frühförderung.
1. Zweck des Fördertopfes zur Frühförderung
Die Rudi Sprügel Stiftung setzt sich für die Förderung von Bewegung, Gesundheit und sozialer Entwicklung von Kindern ein.

it dem Förderprogramm 2026 unterstützt die Stiftung Sportvereine in der Region Hohenlohe-Franken dabei, Bewegungs- und Sportangebote für Kinder unter sieben Jahren auszubauen, zu fördern und nachhaltig zu stärken. Ziele sind insbesondere:
 
  • frühzeitige Bewegungsförderung zu stärken
  • motorische und soziale Entwicklung zu unterstützen
  • möglichst vielen Kindern einen niederschwelligen Zugang zu Sport zu ermöglichen
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind: 
  • eingetragene, gemeinnützige Sportvereine, Verbände, Organisationen 
  • Kommunale Träger (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder)   
  • mit Sitz in der Region Hohenlohe-Franken

Das Engagement bzw. Projekt muss seinen Schwerpunkt in der Region Hohenlohe-Franken haben.

Zur Region Hohenlohe-Franken zählen insbesondere die Landkreise:
  • Hohenlohekreis  
  • Main-Tauber-Kreis 
  • Landkreis Schwäbisch Hall 
  • angrenzende Gemeinden mit nachweisbarem regionalem Bezug 

Nicht antragsberechtigt sind:
  • Einzelpersonen
  • kommerzielle Anbieter und gewerbliche Unternehmen
  • Organisationen außerhalb der definierten Region
3. Förderumfang / Preisgelder
  • Gesamtfördervolumen: 30.000 €  
  • Maximale Förderung pro Projekt: 1.500 €  

Die Förderung erfolgt in der Regel als anteilige Finanzierung
Ein Eigenanteil des Vereins wird vorausgesetzt. 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
4. Auswahlverfahren / -kriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stiftung auf Basis folgender Kriterien: 
  • Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts  
  • Realistische Projektplanung in Bezug auf Zeitplan, Finanzierung und Zielsetzung 
  • Nutzen für Kinder unter 7 Jahren 
  • Anzahl der erreichten Kinder  
  • Nachhaltigkeit des Angebots  
  • Teilnahme ist niedrigschwellig möglich 
  • Projekt ist kreativ bzw. innovativ 
 
Gefördert werden sowohl bestehende (laufende) als auch neue Angebote, insbesondere:
  • regelmäßige Bewegungs- und Sportkurse für Kinder unter 7 Jahren  
  • niedrigschwellige oder inklusive Angebote  

Förderfähige Kosten sind u. a.: 
  • Honorare/Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter  
  • Aus- und Fortbildungen von Übungsleitern  
  • Anschaffung von notwendigem Sport- und Bewegungsmaterial  
  • Raummieten oder Hallenkosten  

Nicht gefördert werden insbesondere: 
  • Bau- und Investitionsmaßnahmen (z. B. Neubauten)  
  • Vereinsfeste oder Einzelveranstaltungen ohne nachhaltigen Charakter  
  • Maßnahmen außerhalb des Förderzwecks  
  • Projektanträge ohne Sport-/Bewegungsbezug für Kinder 
5. Bewerbung
De Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf http://www.rs-stiftung.de/aktuelles  

Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen: 
  • Projektbeschreibung (Ziele, Inhalte, Zielgruppe)  
  • Zeit- und Ablaufplan  
  • Kostenaufstellung (wofür wird das Geld verwendet) 
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit  
  • Angaben zu den eingesetzten Übungsleitern (Qualifikation)  

Unvollständige Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmenden die Richtigkeit der Angaben.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO Datenschutz | Rudi Sprügel Stiftung.  
6. Bewerbungsfrist und Ablauf
  • Bewerbungsfrist: 30.09.2026 
  • Auswahlentscheidung: innerhalb von 6–8 Wochen nach Fristende  
  • Förderfähig sind sowohl neue als auch bereits laufende Projekte 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf www.rs-stiftung.de/aktuelles  

Später eingehende Bewerbungen oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 
7. Rechtliche und steuerliche Hinweise / Datenschutz
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht 
  • Die Entscheidung der Stiftung ist nicht anfechtbar 
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Fördertopfes für Frühförderung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen 
  • Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO Datenschutz | Rudi Sprügel Stiftung  
8. Pflichten der Geförderten / Nutzungsrechte
Im Falle einer Förderung verpflichten sich die Vereine: 
  • die Mittel zweckgebunden zu verwenden  
  • einen kurzen Sachbericht über das Projekt einzureichen  
  • einen einfachen Verwendungsnachweis vorzulegen  
  • die Unterstützung durch die Rudi Sprügel Stiftung in geeigneter Form zu nennen  
  • nach Möglichkeit Bilder des Projektes zur Verfügung zu stellen 

Die Stiftung behält sich vor, Mittel bei nicht zweckgemäßer Verwendung zurückzufordern.

Mit Einreichung der Bewerbung räumen die Teilnehmenden der Stiftung ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Recht ein, eingereichte Texte, Fotos und sonstige Materialien zum Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Ehrenamtspreis zu verwenden. 

Dies umfasst insbesondere: 
  • Website  
  • Social Media  
  • Pressearbeit  
  • Broschüren  
  • Veranstaltungsdokumentation  

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Materialien verfügen. 
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Stiftung behält sich vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn:
  • falsche Angaben gemacht werden  
  • gegen Teilnahmebedingungen verstoßen wird  
  • rechtswidrige Inhalte eingereicht werden  
  • der Verdacht auf Manipulation besteht 
  • die Organisation oder Personen der Organisation  
    • geltende gesetzliche Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz nicht einhalten 
    • verfassungsfeindliche, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte vertreten oder verbreiten.
10. Haftung, Änderung und Abbruch
  • Die Stiftung haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden 
  • Für technische Störungen, Datenverluste oder Übertragungsfehler wird keine Haftung übernommen  
  • Die Stiftung behält sich vor, den Fördertopf für Frühförderung aus wichtigem Grund anzupassen, auszusetzen oder abzubrechen 
  • Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht 
11. Kontakt
Rudi Sprügel Stiftung 
Amtstraße 82 
74673 Mulfingen 
info@rs-stiftung.de 
www.rs-stiftung.de 
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

EHRENAMTsPREIS
 


Ohne ehrenamtliches Engagement wären viele Angebote für Kinder und Jugendliche nicht möglich. Mit dem Ehrenamtspreis 2026 möchte die Rudi Sprügel Stiftung deshalb all diejenigen würdigen, die sich im Hohenlohe-Franken Raum mit Herzblut und großem Einsatz für die Jugend engagieren.

Kennen Sie eine Person oder eine Gruppe aus Ihrem Verein, die sich in besonderer Weise für junge Menschen einsetzt? Dann nominieren Sie diese jetzt über das nachfolgende Formular und erzählen Sie uns, warum genau dieses Engagement ausgezeichnet werden sollte. Ob Einzelperson oder Team – ausgezeichnet werden können Ehrenamtliche, die im Jugendbereich aktiv sind und mit ihrem Einsatz einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Wir werden insgesamt 20 Personen oder Gruppen als Gewinner auswählen. Der 1. Preis wird mit 5.000 Euro vergütet, die weiteren Plätze erhalten abgestuft ebenfalls Geldpreise. Unter allen Teilnehmenden werden wir zusätzlich noch 3 JAKO Warengutscheine in Höhe von 500 Euro verlosen. Die Preisverleihung ist für Ende des Jahres geplant.

Zeigen wir gemeinsam, wie wichtig ehrenamtliches Engagement für unsere Region ist!


FÖRDERANTRAG

Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus, wenn sie sich für eines der beiden Projekte anmelden möchten.

Hier alle Infos/Richtlinien zum Ehrenamtspreis.

1. Zweck des Ehrenamtspreises
Mit dem Ehrenamtspreis würdigt die Rudi Sprügel Stiftung herausragendes ehrenamtliches Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Bewegung und Sport in der Region Hohenlohe-Franken.

Gefördert werden insbesondere Projekte, Initiativen sowie Einzelpersonen oder Gruppen, die sich nachhaltig für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einsetzen und durch sportliche sowie bewegungsfördernde Angebote einen wertvollen Beitrag für Gesundheit, Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Der Ehrenamtspreis verfolgt das Ziel, freiwilliges Engagement sichtbar zu machen, junge Menschen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken und zukunftsweisende Ansätze in der Kinder- und Jugendarbeit im Bereich Bewegung und Sport zu fördern.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind: 
  • natürliche Personen, die sich in einem gemeinnützigen Sportverein engagieren  
  • gemeinnützige Sportvereine  
  • Initiativen  
  • soziale Organisationen  
  • Projektgruppen, Kindergruppen oder Jugendgruppen  
  • sonstige gemeinwohlorientierte Einrichtungen  

sofern deren ehrenamtliches Engagement überwiegend auf die Förderung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im Bereich Bewegung und Sport ausgerichtet ist. 

Das Engagement bzw. Projekt muss seinen Schwerpunkt in der Region Hohenlohe-Franken haben. 

Zur Region Hohenlohe-Franken zählen insbesondere die Landkreise: 
  • Hohenlohekreis  
  • Main-Tauber-Kreis 
  • Landkreis Schwäbisch Hall 
  • angrenzende Gemeinden mit nachweisbarem regionalem Bezug 

Nicht teilnahmeberechtigt sind: 
  • kommerzielle Anbieter und gewerbliche Unternehmen 
  • Organisationen außerhalb der definierten Region
3. Förderumfang / Preisgelder
Die Stiftung vergibt Preisgelder in einer Gesamthöhe von 30.000 €

Die genaue Verteilung der Preisgelder erfolgt wie folgt: 

1. Preis = 5.000 € 
2. Preis = 4.000 € 
3. Preis = 3.000 € 
4. Preis = 2.000 € 
5.-20. Preis = 1.000 € 

Unter allen Teilnehmern werden zusätzlich noch drei Gutscheine über JAKO-Produkte im Wert von 500,- €  (UVP)  verlost.  
Alle Geldbeträge sind Bruttobeträge. 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung an nachweislich gemeinnützige Organisationen oder Vereine. 

Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur nach ordnungsgemäßer Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der Entscheidung der Jury.
4. Auswahlverfahren / -kriterien
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Die Jury bewertet insbesondere folgende Kriterien: 
  • Wirkung in den Bereichen Sport und Bewegung 
  • Nachhaltigkeit  
  • Innovationsgrad  
  • Vorbildfunktion  
  • ehrenamtlicher Einsatz  
  • Reichweite und Teilhabe  

Die Jury berücksichtigt zusätzlich insbesondere: 
  • den Beitrag zur allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
  • das gesellschaftliche Engagement und den nachhaltigen Mehrwert für die  Region Hohenlohe-Franken 
  • die aktive Beteiligung und Mitgestaltung durch Kinder und Jugendliche 
  • inklusive, integrative und niedrigschwellige Angebote für junge Menschen 
  • innovative Ansätze, die Gemeinschaft, Gesundheit und persönliche Entwicklung fördern 

Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.  

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über: 
Die Bewerbung muss mindestens enthalten:
  • Name der Person/Organisation 
  • Ansprechpartner 
  • Kontaktdaten 
  • Beschreibung des Engagements/Projekts 
  • Zielsetzung und gesellschaftliche Wirkung 
  • Zeitraum des Engagements 

Optional können eingereicht werden: 
  • Fotos 
  • Videos 
  • Presseberichte 
  • Referenzen 
  • Internet- und Social-Media-Links.  

Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmenden die Richtigkeit der Angaben. 

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO Datenschutz | Rudi Sprügel Stiftung.
6. Bewerbungsfrist und Ablauf
  • Bewerbungsschluss: 30.09.2026 
  • Auswahlentscheidung: innerhalb von 6–8 Wochen nach Fristende  

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf www.rs-stiftung.de/aktuelles  

Später eingehende Bewerbungen oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 
7. Rechtliche und steuerliche Hinweise / Datenschutz
  • Die steuerliche Behandlung des Preisgeldes obliegt ausschließlich den Preisträger-Empfängern 
  • Die Stiftung übernimmt keine steuerliche Beratung 
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht 
  • Die Entscheidung der Stiftung ist nicht anfechtbar 
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Ehrenamtspreises und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen 
  • Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen Datenschutz | Rudi Sprügel Stiftung 
8. Pflichten der Geförderten / Nutzungsrechte
Mit Einreichung der Bewerbung räumen die Teilnehmenden der Stiftung ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Recht ein, eingereichte Texte, Fotos und sonstige Materialien zum Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Ehrenamtspreis zu verwenden. 

Dies umfasst insbesondere: 
  • Website  
  • Social Media  
  • Pressearbeit  
  • Broschüren  
  • Veranstaltungsdokumentation  

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Materialien verfügen. 
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Stiftung behält sich vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn: 
  • falsche Angaben gemacht werden  
  • gegen Teilnahmebedingungen verstoßen wird  
  • rechtswidrige Inhalte eingereicht werden  
  • der Verdacht auf Manipulation besteht 
  • die Organisation oder Personen der Organisation  
    • geltende gesetzliche Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz nicht einhalten 
    • verfassungsfeindliche, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte vertreten oder verbreiten.
10. Haftung, Änderungen und Abbruch
  • Die Stiftung haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden 
  • Für technische Störungen, Datenverluste oder Übertragungsfehler wird keine Haftung übernommen 
  • Die Stiftung behält sich vor, den Ehrenamtspreis aus wichtigem Grund anzupassen, auszusetzen oder abzubrechen 
  • Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht 
11. Kontakt
Rudi Sprügel Stiftung
Amtstraße 82
74673 Mulfingen
info@rs-stiftung.de
www.rs-stiftung.de
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.